Stand: 4. November 2026. Der Bauausschuss des Bundestags hat am Mittwoch Sachverständige zur geplanten Wohngeld-Kürzung angehört (Drucksache 21/8284). Das Echo fiel fast einhellig aus: Mieterbund, Sozialverbände, Gewerkschaften, Wohnungswirtschaft und sogar der Deutsche Städtetag lehnen den Entwurf ab. Zustimmung kam im Kern nur von den Landkreisen und den Städten und Gemeinden.
Der Entwurf sieht drei Einschnitte vor: Die reguläre Anpassung des Wohngelds fällt aus, die Heizkostenkomponente wird halbiert, die Berechnungsformel wird geändert. Laut Anhörung spart der Bund damit etwa 40 Prozent des Wohngeld-Etats, rund eine Milliarde Euro. Vorgesehen ist der Start zum 1. Januar 2027.
„Unverhältnismäßig und unsozial“
Melanie Weber-Moritz vom Deutschen Mieterbund nannte die Einsparungen „unverhältnismäßig und unsozial“; es sei nicht einzusehen, warum ausgerechnet das Wohngeld so stark belastet werde. Joachim Krauß von der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe warnte: „Schulden, Mietrückstände und neue Wohnungsnotfälle werden zunehmen.“ Der DGB-Vertreter Martin Künkler nannte die Kürzungen „völlig inakzeptabel, unsozial“ und sagte, sie „gehen in die grundfalsche Richtung“; er forderte stattdessen eine wirksame Mietbegrenzung.
Bemerkenswert ist die Kritik aus den Kommunen selbst. Sebastian Klöppel vom Städtetag nannte das Wohngeld ein „besonders zielgenaues Instrument der sozialen Sicherung“; die Kürzung wirke wie eine isolierte Sparmaßnahme, die weder die Verwaltung wirklich vereinfache noch zum Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit passe. Christian Lieberknecht vom Wohnungsverband GdW erwartet geringe reale Einsparungen, aber mehr Aufwand für die Kommunen. Kai Warnecke von Haus & Grund hält die Verfahrensvereinfachung für sinnvoll, die Leistungskürzung aber für falsch; sparen solle der Bund lieber bei der geplanten Bundesbaugesellschaft. Dagegen begrüßte Markus Mempel für Landkreistag und Städte- und Gemeindebund die Konzentration auf stärker bedürftige Haushalte und hält es für nötig, die vor dreieinhalb Jahren ausgeweitete Leistung teilweise zurückzunehmen.
Wie viele Haushalte verlieren den Anspruch?
Das ist der eigentliche Zahlenstreit. Das Bauministerium rechnet damit, dass etwa ein Drittel der rund 1,3 Millionen Wohngeld-Haushalte den Anspruch verliert, also rund 430.000. Der Gesetzentwurf selbst nennt nach einer IW-Mikrosimulation etwa 381.000 Haushalte, von denen rund 143.000 in die Grundsicherung wechseln. Der Mieterbund erwartet bis zu 500.000 Betroffene und hält die Daten des Ministeriums für veraltet. Der Paritätische Gesamtverband kommt auf 163.000 Haushalte, die auf Grundsicherung angewiesen wären.
Die Spanne erklärt sich vor allem durch unterschiedliche Annahmen und Datenstände; belastbar ist keine der Zahlen. Entscheidend für den Ausgang dürfte etwas anderes sein: Wer aus dem Wohngeld fällt und in die Grundsicherung rutscht, belastet die Kommunen, die dort mitzahlen. Der Bundesrat hatte genau das schon am 25. September in seiner Stellungnahme kritisiert. Unsere Einschätzung, mit Vorbehalt: Der Kern der Kürzung bleibt wegen des Haushaltsdrucks wahrscheinlich bestehen, aber ein Ausgleich für Länder und Kommunen oder eine Abmilderung bei der Heizkostenkomponente ist im parlamentarischen Verfahren denkbar. Einen Abstimmungstermin nennen die bisher vorliegenden Quellen nicht.
Für Betroffene gilt unverändert: Bestehende Bescheide laufen bis zum Ende des Bewilligungszeitraums weiter, und wer vor dem Jahreswechsel einen Antrag bei der Wohngeldstelle stellt, soll nach dem Entwurf die Übergangsregel nutzen können. Wer bereits Bürgergeld oder Grundsicherung bekommt, hat keinen Wohngeldanspruch. Zuvor berichtet: Wohngeld 2027: Wer jetzt noch vor der Kürzung beantragen sollte.
Quellen: Deutscher Bundestag (hib), Bundesrat, Stellungnahme (Drs. 474/1/26), ZDFheute, epd/evangelisch.de



