Wer ab 2027 ein Kind bekommt, soll nicht mehr zur Familienkasse laufen müssen: Das Kindergeld soll nach der Geburt automatisch ankommen. Der Bundesrat hat das Gesetz am 25. September 2026 abschließend gebilligt, der Bundestag hatte es am 9. Juli beschlossen. In Kraft treten soll es zum 1. Januar 2027, doch die Praxis startet gestaffelt – und nicht jede Familie profitiert gleich früh.
Die erste Stufe beginnt voraussichtlich im März 2027. Sie gilt für Neugeborene, deren Eltern bereits mindestens ein älteres Kind haben und dafür Kindergeld beziehen. Die Familienkasse kennt dann Konto und Berechtigte schon und kann die Daten aus dem Standesamt übernehmen. Die zweite Stufe soll frühestens im November 2027 folgen und das erste Kind betreffen. Dafür müssen drei Bedingungen erfüllt sein: Mindestens ein Elternteil lebt mit dem Kind in Deutschland, der Familienkasse liegt eine IBAN vor, und mindestens ein Elternteil arbeitet im Inland. Wer das nicht belegen kann, muss weiter einen Antrag stellen; die Familienkasse schickt in solchen Fällen ein Begrüßungsschreiben mit vorausgefülltem Formular.
Wichtig ist, was gleich bleibt. Die Familienkasse prüft den Anspruch weiterhin, bei unvollständigen Daten oder Zweifeln gilt das bisherige Verfahren. „Wir wollen einen modernen Staat, der für die Menschen da ist“, sagte Finanzminister Lars Klingbeil bei der Vorstellung des Entwurfs; Eltern sollten sich nach der Geburt um ihr Baby kümmern können statt um Formulare. Das Prinzip dahinter heißt „Once Only“: Daten, die der Staat schon hat, sollen Bürger nicht ein zweites Mal liefern.
Für Geflüchtete aus der Ukraine ist das Bild gemischt. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit haben Eltern mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG Anspruch auf Kindergeld, sofern das Kind in Deutschland oder einem anderen EU-/EWR-Staat oder der Schweiz lebt. Die Erlaubnis muss eine Erwerbstätigkeit gestatten. Bislang laufen die Anträge über die Formulare KG1 und KG1-AnK. Wer 2027 sein zweites oder drittes Kind bekommt und schon Kindergeld erhält, dürfte von der ersten Stufe profitieren. Familien mit dem ersten Kind und ohne Job in Deutschland – bei Neuankömmlingen keine Seltenheit – werden dagegen auch künftig meist selbst aktiv werden müssen. Das ist eine Einschätzung der Redaktion auf Basis der veröffentlichten Bedingungen; wie die Familienkassen Sonderfälle behandeln, ist noch nicht im Detail bekannt.
Ein Rat gilt unabhängig von allen Reformen: nicht abwarten. Rückwirkend wird Kindergeld nur für sechs Monate gezahlt. Wer bisher keines bezieht, sollte den Antrag jetzt stellen. Außerdem gilt: Bei Bürgergeld-Bezug wird Kindergeld als Einkommen angerechnet, eine Erhöhung ändert das Haushaltsbudget dann nicht.
Parallel plant die Bundesregierung im Rahmen der Einkommensteuerreform, das Kindergeld von 259 auf 267 Euro im Monat (2027) und 272 Euro (2028) anzuheben. Dieser Teil ist laut Kabinettsbeschluss vom 2. September 2026 noch Entwurf und nicht endgültig. Mehr dazu in unserer Analyse zur Steuerreform 2027.
Quellen: Bundesregierung, Bundesagentur für Arbeit, Bundesrat, gegen-hartz.de



