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Ärzte mit ukrainischem Abschluss: Das ändert sich ab 1. November

Für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker aus Nicht-EU-Ländern wird die direkte Kenntnisprüfung zum Regelfall. Was das heißt, wo es hakt und welche Hilfen es gibt.

Ärzte mit ukrainischem Abschluss: Das ändert sich ab 1. November
Symbolbild: Tara Winstead / Pexels

Für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker aus Nicht-EU-Ländern wird die direkte Kenntnisprüfung zum Regelfall. Was das heißt, wo es hakt und welche Hilfen es gibt.

Ab Sonntag gibt es einen neuen Weg zur Anerkennung ausländischer Heilberufe: Wer als Ärztin, Zahnarzt oder Apothekerin einen Abschluss aus einem Nicht-EU-Land wie der Ukraine mitbringt, soll direkt zur Kenntnisprüfung antreten können. Am 1. November 2026 tritt das Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren in Kraft.

Der Bundestag hatte es am 26. März beschlossen, der Bundesrat hat zugestimmt (Bundesregierung, Meldung vom 8. Mai). Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sagte nach dem Bundestagsbeschluss: „Anerkennungsverfahren bei der Integration in den Arbeitsmarkt dürfen nicht länger der Flaschenhals sein!“ Das Ministerium rechnet mit Einsparungen von rund 16 Millionen Euro pro Jahr für Bürger und Verwaltung.

Was ändert sich konkret?

Bisher stand am Anfang meist der dokumentenbasierte Vergleich der Ausbildung. Künftig gilt für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker aus Drittstaaten:

  • Die direkte Kenntnisprüfung ist der Regelfall; die Dokumentenprüfung (Gleichwertigkeitsprüfung) gibt es nur noch auf Wunsch.
  • Die Länder können die Sprachkenntnisse schon vor der Prüfung der Berufsqualifikation testen.
  • Hebammen aus Drittstaaten dürfen zwischen Kenntnisprüfung und Anpassungslehrgang wählen.
  • Unterlagen lassen sich elektronisch einreichen; in Ausnahmefällen kann die ärztliche Erlaubnis unbefristet erteilt werden.

Die fachlichen Anforderungen bleiben laut Bundesregierung unverändert. Gespart wird also Zeit im Verfahren, nicht Qualität im Ergebnis.

Wo es noch haken kann

Ob die Reform spürbar wirkt, entscheidet sich in den Ländern, denn dort laufen die Verfahren. Prüfungstermine und Wartezeiten dürften deshalb regional unterschiedlich ausfallen – das ist eine Einschätzung der Redaktion, keine Zusage der Behörden. Auch die Bundesärztekammer mahnt: Ihr Präsident Klaus Reinhardt sagte, es komme „nun auf die konkrete Umsetzung in der ärztlichen Approbationsordnung“ an, und: „Bund und Länder müssen gemeinsam für effektivere, bundeseinheitliche Verwaltungsverfahren sorgen.“ Die Kammer hält Sprachprüfungen vor der Kenntnisprüfung für unverzichtbar.

Wie viel Zeit zu gewinnen ist, zeigt ein Blick auf die EU-Ebene. Die Kommission hat im September vorgeschlagen, die Anerkennung von Abschlüssen aus Nicht-EU-Ländern europaweit zu vereinheitlichen. Nach ihrer eigenen Auswertung dauert ein Verfahren im Schnitt 14 Monate und kostet rund 1.500 Euro; Ziel seien vier Monate (so berichtet IamExpat). Das ist bisher nur ein Vorschlag. Ein Beschluss steht aus, und wann er in Deutschland ankäme, ist offen.

Was Betroffene jetzt tun können

Das Gesetz betrifft Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Hebammen. Für Pflegekräfte und andere Berufe ändert sich dadurch nichts Grundlegendes; ihre zuständige Stelle findet man im Anerkennungs-Finder auf anerkennung-in-deutschland.de, dem Portal der Bundesregierung. Dort gibt es auch Beratungsstellen.

Wer sich die Kosten nicht leisten kann: Der Anerkennungszuschuss erstattet Verfahrenskosten bis 600 Euro, Qualifizierungsmaßnahmen werden mit bis zu 3.000 Euro gefördert. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Deutschland; gefördert werden Erwerbstätige unterhalb einer Einkommensgrenze und Erwerbslose, die keine andere Förderung etwa vom Jobcenter erhalten; den Zuschuss muss man vor dem Antrag auf Anerkennung beantragen, online unter antrag.anerkennungszuschuss.de. Anerkennungskosten lassen sich außerdem als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen.

Wichtig für alle mit ukrainischem Aufenthaltstitel: Die Anerkennung ist vom Aufenthaltsrecht getrennt, beides muss separat geklärt werden. Unsere Einschätzung: Für gut qualifizierte Ärztinnen und Ärzte aus der Ukraine könnte der direkte Prüfungsweg Monate sparen – vorausgesetzt, die Sprachprüfung klappt und die Prüfungsplätze reichen. Mit mittlerer Sicherheit rechnen wir damit, dass sich Engpässe zuerst bei den Terminen zeigen werden.

Quellen: Bundesgesundheitsministerium, Bundesregierung, Deutsches Ärzteblatt, Anerkennung in Deutschland (BIBB), IamExpat

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