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Pflegereform: Linnemann will Gesetz nachbessern

Gesundheitsminister Carsten Linnemann hat in der Bundestagsdebatte Änderungen am Pflegeneuordnungsgesetz angekündigt. Am Einsparvolumen will er trotzdem festhalten.

Pflegereform: Linnemann will Gesetz nachbessern
Symbolbild: Claudia Solano / Pexels

Gesundheitsminister Carsten Linnemann hat in der Bundestagsdebatte Änderungen am Pflegeneuordnungsgesetz angekündigt. Am Einsparvolumen will er trotzdem festhalten.

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hat am Donnerstag im Bundestag Nachbesserungen am Gesetzentwurf zur Pflegereform angekündigt. „Wir wollen das Gesetz nachbessern“, sagte der Minister in der ersten Lesung, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet. Zugleich mahnte er, am geplanten Einsparvolumen festzuhalten. Nach Angaben von ZDFheute laufen dazu bereits Gespräche mit den Koalitionsfraktionen.

Der Bundestag beriet am Donnerstag, 5. November, erstmals über das sogenannte Pflegeneuordnungsgesetz, mit dem die Bundesregierung das Milliardenloch in der Pflegeversicherung stopfen will. Das Kabinett hat den Entwurf bereits verabschiedet. Nach der Debatte befassen sich nun der Gesundheitsausschuss und weitere Ausschüsse mit dem Text; auch der Bundesrat kann Änderungswünsche formulieren, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet.

Was Linnemann konkret ändern will

Viele Pflegebedürftige und Angehörige beschäftige die konkrete Umstellung bei Leistungen wie der Verhinderungspflege, sagte Linnemann laut ZDFheute. Dabei springen andere ein, wenn der eigentliche Pfleger zeitweise ausfällt. Es sei „essenziell, dass wir die Betroffenen nicht überfordern“, sagte der Minister. Man wolle das gerechter machen. Zum Jahreswechsel, wenn wesentliche Teile greifen sollen, dürfe es „nicht zu harten Brüchen kommen“.

Wie weit die Nachbesserungen reichen, lässt der Minister offen. Klar ist nur: Das Einsparvolumen soll nach seinen Worten nicht angetastet werden. Linnemann sprach laut ZDFheute von einer „ersten Hilfe“, ohne die in der Pflegeversicherung 2027 ein Defizit von rund acht Milliarden Euro auflaufen würde. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen geht für dieses Jahr von einem Defizit von 4,4 Milliarden Euro aus.

Widerstand gegen das Streichen der Verhinderungspflege

In der teils emotional geführten Debatte, wie die Süddeutsche Zeitung die Beratung beschreibt, kam die Kritik vor allem aus den Reihen der Koalition selbst. SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt sagte, an der Finanzlage der Pflegekassen komme niemand vorbei. Eine Reform der Leistungen dürfe aber „nicht heißen, dass sie gekürzt werden“. Die Diskussionen der vergangenen Monate hätten vielen Betroffenen Angst gemacht. Schmidt stellte sich ausdrücklich gegen die geplante Abschaffung der Verhinderungspflege als eigenständiger Leistung.

Die Grünen-Gesundheitspolitikerin Simone Fischer begrüßte dies laut Süddeutsche Zeitung ausdrücklich. Auch sie sagte: „Streichen ist keine Reform“. Fischer kritisierte nach Angaben von ZDFheute zudem, trotz geplanter Einschnitte bleibe „eine Milliardenlücke“. Die AfD-Gesundheitspolitikerin Nicole Hess warf Linnemann vor, seine Pläne bedeuteten für pflegende Angehörige „höhere Hürden, weniger Hilfen und zusätzliche Belastung“. Der Linkfraktionsvize Luigi Pantisano forderte mehr Geld für pflegende Angehörige, „damit sie nicht zusammenbrechen“.

Was sich für Versicherte ändern soll

Der reguläre Pflegebeitrag bleibt nach dem Entwurf unverändert. Für Kinderlose soll der Beitragszuschlag aber von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte steigen. Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern ohne nennenswertes eigenes Einkommen wird eingeschränkt: Für diese Gruppe soll ab 2028 ein Beitrag von 0,52 Prozent auf beitragspflichtige Einnahmen des Partners fällig werden, wie ZDFheute berichtet. Künftig sollen auch bei Minijobs Pflegebeiträge erhoben werden, die Beitragsbemessungsgrenze soll um 300 Euro im Monat steigen.

Auf der Leistungsseite steigen die Hürden für die Einstufung in die Pflegegrade 1 bis 3. Wer vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes eingestuft wird, behält seinen Pflegegrad. Für Pflegegrad 1 soll der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat wegfallen; ein Teil des Geldes soll in eine Pflegebegleitung fließen, die 2029 starten soll. In der häuslichen Pflege sollen Einzelleistungen zu Budgets zusammengefasst werden, ab 2028 ist ein kurzzeitiger Heimaufenthalt im Rahmen eines Überbrückungsbudgets vorgesehen. Ab 2029 sollen die Leistungsbeträge jährlich an die Inflation angepasst werden. Die Zuschüsse der Pflegekassen zum pflegebedingten Eigenanteil im Heim steigen weiter gestaffelt von 15 Prozent im ersten Jahr auf 75 Prozent nach 36 Monaten.

Die zunächst angedachten Rentenkürzungen für Pflegende sollen nicht umgesetzt werden. Weitergehende Reformen hatten Union und SPD an eine Expertenkommission delegiert. Deren Empfehlungen sollen Linnemann zufolge möglichst vor Ostern im Kabinett beschlossen werden.

Zuvor berichtet: Bundestag berät erste Pflegereform – 7,5 Milliarden Euro fehlen

Quellen

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